AGB
1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Gesellschaft Label Lab d.o.o. (im Folgenden: Label Lab bzw. der Auftragnehmer) sowie des Auftraggebers bzw. Käufers (im Folgenden: Auftraggeber) im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von selbstklebenden Etiketten, flexiblen Verpackungen sowie anderen kundenspezifisch gefertigten Produkten.
Label Lab stellt ihre Produkte auf Grundlage der individuellen Anforderungen des Auftraggebers, ihrer technischen Spezifikationen, grafischen Dateien, vereinbarten Materialien, Mengen und sonstigen Vorgaben her.
Der einzelne Auftrag kann durch ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, einen Vertrag oder eine andere schriftliche Vereinbarung näher geregelt werden. Bei Abweichungen zwischen einer individuellen Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die individuelle Vereinbarung.
2. ANFRAGE
Der Auftraggeber übermittelt Label Lab die für die Erstellung eines Angebots erforderlichen Angaben.
Für eine möglichst genaue Angebotserstellung können je nach Produkt insbesondere folgende Angaben erforderlich sein:
- Produktabmessungen,
- Form,
- Menge,
- Material,
- Klebstoffart,
- Verwendungszweck,
- Wickelart,
- Anzahl der Farben,
- grafische Datei,
- Anforderungen an die Weiterverarbeitung,
- Verpackungsart,
- gewünschter Herstellungs- bzw. Liefertermin,
- sonstige besondere technische Anforderungen.
Sind die Angaben nicht vollständig, kann Label Lab vom Auftraggeber zusätzliche Erläuterungen verlangen.
3. ANGEBOT
Auf Grundlage der erhaltenen Informationen erstellt Label Lab ein Angebot.
Das Angebot kann eine Produktbeschreibung, die Menge, den Preis, den voraussichtlichen Herstellungs- bzw. Liefertermin, Zahlungsbedingungen sowie weitere für die Ausführung des Auftrags relevante Bedingungen enthalten.
Das Angebot basiert auf den vom Auftraggeber übermittelten Angaben. Werden nach Erstellung des Angebots Spezifikationen, Mengen, Materialien oder sonstige Anforderungen geändert, können sich auch der Angebotspreis und die Ausführungsfrist ändern.
Das Angebot ist bis zu dem im Angebot angegebenen Termin gültig.
4. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Der Auftrag gilt als bestätigt, sobald der Auftraggeber das Angebot bzw. den Auftrag schriftlich auf die vereinbarte Weise bestätigt.
Mit der Bestätigung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber, dass er über die Produktspezifikation, die Menge, den Preis, den Herstellungs- bzw. Liefertermin und die sonstigen vereinbarten Bedingungen informiert ist.
Nach Bestätigung des Auftrags beginnt Label Lab mit der Vorbereitung bzw. Herstellung der bestellten Produkte.
5. ÄNDERUNGEN DES AUFTRAGS
Nach Bestätigung des Auftrags sind Änderungen nur nach vorheriger Vereinbarung mit Label Lab möglich.
Sofern sich eine Änderung auf bereits durchgeführte Vorbereitungsarbeiten, die Beschaffung von Material, die Produktion, die Menge, den Preis oder den Liefertermin auswirkt, kann Label Lab die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
Hat die Produktion bereits begonnen, ist Label Lab nicht verpflichtet, eine Änderung des Auftrags anzunehmen, wenn diese unverhältnismäßige Kosten oder Störungen in der Produktion verursachen würde.
6. MATERIALIEN UND KLEBSTOFFE
Die Auswahl des Materials und des Klebstoffs hängt vom Verwendungszweck des Produkts und den Bedingungen ab, denen es ausgesetzt sein wird.
Der Auftraggeber muss Label Lab vor der Auftragserteilung alle wichtigen Informationen über die Verwendung des Produkts übermitteln, insbesondere Angaben zu Temperatur, Feuchtigkeit, Oberfläche, Chemikalien, Außenanwendung, Kontakt mit Lebensmitteln oder sonstigen besonderen Bedingungen.
Auf Grundlage der erhaltenen Informationen empfiehlt Label Lab ein geeignetes Material und einen geeigneten Klebstoff.
Legt der Auftraggeber das Material bzw. den Klebstoff selbst fest oder verlangt er trotz der Empfehlung von Label Lab eine andere Lösung, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Eignung der gewählten Lösung, soweit diese auf einer solchen Vorgabe beruht.
7. GRAFISCHE DATEIEN UND INHALT
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der Inhalte verantwortlich, die er Label Lab übermittelt.
Dies umfasst insbesondere:
- Texte,
- Deklarationen,
- Barcodes,
- Logos,
- grafische Elemente,
- Fotografien,
- Produktdaten und sonstige Inhalte.
Mit der Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung der übermittelten Inhalte verfügt.
Label Lab haftet nicht für inhaltliche Fehler in den vom Auftraggeber übermittelten Materialien, sofern Label Lab nicht verpflichtet war, diese zu prüfen, bzw. die Fehler bei der technischen Aufbereitung nicht angemessen erkennbar waren.
8. PRODUKTION UND QUALITÄT
Label Lab bemüht sich, eine hohe Produktqualität und die Übereinstimmung der Produkte mit der vereinbarten Spezifikation sicherzustellen.
Aufgrund der Beschaffenheit der Materialien und des Produktionsverfahrens kann es bei der Herstellung zu üblichen technologisch bedingten Abweichungen kommen.
Sind für ein bestimmtes Produkt besondere Toleranzen, Standards oder Referenz-Muster vereinbart, wird die Qualität des Produkts anhand dieser Vereinbarung beurteilt.
Verlangt der Auftraggeber eine besondere Kontrolle, Bemusterung oder andere Verfahren zur Qualitätssicherung, sind diese Bedingungen vorher zu vereinbaren.
9. HERSTELLUNGS- UND LIEFERFRISTEN
Der voraussichtliche Herstellungs- bzw. Liefertermin ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
Die Frist beginnt zu laufen, sobald alle vereinbarten Voraussetzungen für den Produktionsbeginn erfüllt sind, insbesondere sobald Label Lab den bestätigten Auftrag, geeignete grafische Dateien, die erforderlichen technischen Informationen und gegebenenfalls die Vorauszahlung erhalten hat.
Die Lieferfrist kann sich aufgrund von Umständen verlängern, die Label Lab trotz sorgfältigen Handelns nicht verhindern kann oder auf die Label Lab keinen Einfluss hat, insbesondere aufgrund von Störungen bei der Materiallieferung, technischen Defekten, außergewöhnlichen Ereignissen oder anderen objektiven Gründen.
10. EILAUFTRÄGE
Verlangt der Auftraggeber die Herstellung innerhalb einer kürzeren Frist als der üblichen Produktionsfrist, gilt der Auftrag als Eilauftrag.
Eilaufträge können nur nach vorheriger Vereinbarung und abhängig von der aktuellen Verfügbarkeit von Produktionskapazitäten, Material und Personal angenommen werden.
Für Eilaufträge können zusätzliche Kosten bzw. Zuschläge berechnet werden, sofern diese zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.
11. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Produktpreis ist im Angebot bzw. in einer anderen schriftlichen Vereinbarung festgelegt.
Der Preis hängt von der Auftragsspezifikation, der Menge, dem Material, der geforderten Qualität, dem Produktionsverfahren, der Weiterverarbeitung, der Verpackung, der Herstellungsfrist und anderen Faktoren ab.
Ändern sich vor der Auftragsbestätigung die Eingangskosten oder die Auftragsspezifikationen wesentlich, kann Label Lab ein geändertes Angebot erstellen.
Zahlungsfrist und Zahlungsart sind im Angebot, in der Rechnung bzw. in einer anderen Vereinbarung festgelegt.
Label Lab kann für einzelne Aufträge eine Vorauszahlung bzw. die Zahlung auf Grundlage einer Proforma-Rechnung verlangen.
12. LIEFERUNG UND ÜBERNAHME
Die Art der Lieferung bzw. Abholung wird für den jeweiligen Auftrag festgelegt.
Ist eine Lieferung vereinbart, werden die Lieferkosten gemäß dem Angebot bzw. der Vereinbarung berechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Übernahme den Zustand der Sendung und etwaige sichtbare Beschädigungen zu prüfen.
13. REKLAMATIONEN
Der Auftraggeber muss eine etwaige Reklamation schriftlich einreichen und folgende Angaben machen:
- Auftrags- bzw. Rechnungsnummer,
- Beschreibung des reklamierten Mangels,
- Menge der reklamierten Produkte,
- nach Möglichkeit Fotografien bzw. andere Nachweise.
Label Lab kann zur Prüfung die Zusendung von Mustern des reklamierten Produkts verlangen.
Wird festgestellt, dass die Reklamation berechtigt ist und Label Lab für den Mangel verantwortlich ist, wird Label Lab abhängig von der Art des Mangels eine angemessene Lösung bereitstellen, beispielsweise die erneute Herstellung des reklamierten Teils des Auftrags oder eine andere vereinbarte Lösung.
Eine Reklamation ist nicht berechtigt, wenn der Mangel auf unrichtige Angaben, grafische Dateien, Materialien oder Vorgaben des Auftraggebers bzw. auf eine unsachgemäße Verwendung des Produkts zurückzuführen ist.
14. VERANTWORTUNG FÜR DIE VERWENDUNG DES PRODUKTS
Der Auftraggeber ist für die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts und für die Prüfung ihrer Eignung für die konkrete Anwendung verantwortlich.
Bei Produkten, bei denen die richtige Auswahl des Materials, des Klebstoffs oder anderer technischer Eigenschaften von den Einsatzbedingungen abhängt, muss der Auftraggeber Label Lab vor der Herstellung alle relevanten Informationen übermitteln.
Weichen die Einsatzbedingungen von den Bedingungen ab, die der Auftraggeber vor der Herstellung angegeben hat, haftet Label Lab nicht für die Folgen, die sich aus dieser geänderten Verwendung ergeben.
15. EIGENTUM AN GRAFISCHEN UND SONSTIGEN MATERIALIEN
Grafische Dateien, Gestaltungslösungen und sonstige Materialien, die der Auftraggeber bereitstellt, bleiben in ihrem Eigentum bzw. unterliegen ihren Rechten.
Erstellt Label Lab für den Auftraggeber eine grafische oder technische Lösung, werden die Nutzungsrechte bzw. eine etwaige Übertragung von Rechten durch eine gesonderte Vereinbarung festgelegt.
16. VERTRAULICHKEIT
Label Lab und der Auftraggeber verpflichten sich, geschäftliche, technische und sonstige vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhalten, zu schützen und ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Offenlegung ist zur Durchführung des Auftrags oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich.
17. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Label Lab verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung der Geschäftsbeziehung, zur Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Erstellung von Angeboten, zur Ausführung von Aufträgen, zur Ausstellung von Rechnungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwendet.
18. HÖHERE GEWALT
Eine Partei haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf Umständen beruht, die vernünftigerweise nicht vorhersehbar, vermeidbar oder abwendbar waren.
Im Falle solcher Umstände vereinbaren die Vertragsparteien so bald wie möglich das weitere Vorgehen hinsichtlich der Ausführung des Auftrags.
19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für die Geschäftsbeziehungen, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, gilt das Recht der Republik Slowenien.
Für Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften der Republik Slowenien.
Für den jeweiligen Auftrag gelten die zwischen Label Lab und dem Auftraggeber vereinbarten und bestätigten Bedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung bzw. der Festlegung ihres Inkrafttretens in Kraft.
LABEL LAB d.o.o.
Mozirje, Slowenien
